Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – auch für Sportvereine

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für DJK-Vereine bedeutet

Ab Juni 2025 gilt’s: Wer digital unterwegs ist, muss barrierefrei sein. Was für viele nach Bürokratie klingt, ist in Wahrheit ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Teilhabe – auch im Sport. Denn das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern kann auch für DJK-Vereine relevant werden: etwa, wenn Trainings über die Website gebucht, Tickets online verkauft oder Apps mit Bezahlfunktion angeboten werden.

Was genau hinter dem Gesetz steckt, wer betroffen ist – und wie sich dein Verein jetzt vorbereiten kann –, erfährst du in unserem aktuellen Beitrag. Klar, verständlich und mit ganz konkreten Tipps. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern Chance: für eine inklusive Sportlandschaft – online wie offline.

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