Der DJK-Sportverband verankert Good Governance in seiner Satzung und beruft zur Begleitung des Prozesses zwei Beauftragte, die die Verbandsführung überwachen und bei Vergehen gegebenenfalls aktiv werden, bzw. das Schiedsgericht einschalten.

Die Ahndung von Verstößen ist dem Präsidium vorbehalten, um eine klare Trennung von Beratung einerseits sowie Sanktionen andererseits zu sichern.

Der DJK-Sportverband, als Dachverband der DJK-Diözesan- und Landesverbände wirbt für Transparenz in seinen Mitgliedsorganisationen und empfiehlt Ihnen, sich ebenfalls mit dem Thema Good Governance zu befassen und bietet seine Unterstützung an.

Die DJK-Diözesanverbände sollen die Regeln/Ordnung des DJK-Sportverbandes übernehmen und auf ihre Bedürfnisse anpassen.

DJK-Good Governance

DJK-Beschwerdemangagement

DJK-Risikoanalyse

DJK-Verhaltensrichtlinien

GG für DJK-Sportvereine