Transparency
Erfahren Sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
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Informationen über den DJK-Sportverband entsprechend der Selbstverpflichtung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr zu Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr 1920
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
- Zur Satzung
- DJK_Satzung_2019.pdf (noch nicht beim Registergericht eingetragen)
- Finanzordnung_2011.pdf
- Allgemeine Angaben zu den Zielen
- Bezogen auf die Aufgaben
- Bezogen auf den Aufbau und die Struktur
3. Angaben zur Steuerbegünstigung, Behandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Der DJK-Sportverband e.V. ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KSTG von Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der zurzeit gültige Freistellungsbescheid des Finanzamt Hilden (Steuernummer 135/5794/3765) ist vom 08.09.2020
Der DJK-Sportverband e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für kirchliche Zwecke und zur Förderung des Sports zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Die Satzungszwecke entsprechen dem § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO.
Der DJK-Sportverband e.V. ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG gefördert werden.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Zum Präsidium (das Präsidium arbeitet ehrenamtlich bis auf die Generalsekretärin, die die Geschäfte führt)
Hauptausschuss und Bundestag siehe Satzung
5. Tätigkeitsbericht
Zum Protokoll des letzten Bundestages bzw. letzten Hauptausschusses.
6. Personalstruktur
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Deutsche Sportausweis GmbH, Kommanditist
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Hier sind Angaben zu allen Spenden über 1.000 € namentlich vermerkt. Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es nicht. Hier sind die Angaben zu Zuschüssen vermerkt.