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Informationen über den DJK-Sportverband entsprechend der Selbstverpflichtung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr zu Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr 1920

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung, Behandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Der DJK-Sportverband e.V. ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KSTG von Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der zurzeit gültige Freistellungsbescheid des Finanzamt Hilden (Steuernummer 135/5794/3765) ist vom 08.09.2020

Der DJK-Sportverband e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für kirchliche Zwecke und zur Förderung des Sports zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Die Satzungszwecke entsprechen dem § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO.

Der DJK-Sportverband e.V. ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG gefördert werden.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Zum Präsidium (das Präsidium arbeitet ehrenamtlich bis auf die Generalsekretärin, die die Geschäfte führt)

Hauptausschuss und Bundestag siehe Satzung

5. Tätigkeitsbericht

Zum Protokoll des letzten Bundestages bzw. letzten Hauptausschusses.

6. Personalstruktur

Zur Bundesgeschäftsstelle

7. Angaben zur Mittelherkunft

Jahresabschluss_2020.pdf

8. Angaben zur Mittelverwendung

Jahresabschluss_2020.pdf

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Deutsche Sportausweis GmbH, Kommanditist

10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Hier  sind Angaben zu allen Spenden über 1.000 € namentlich vermerkt. Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es nicht. Hier sind die Angaben zu Zuschüssen vermerkt.