Schulbefreiung / Sonderurlaub

Sonderurlaub

Das Wichtigste: Sonderurlaub muss vorab offiziell beim Arbeitgeber beantragt werden.
Verschiedenen Arbeitgeber stellen hierfür ein Formular zur Verfügung (z.B Schulämter und kirchliche Arbeitgeber).
Die Regelungen zu Sonderurlaub sind Ländersache.
Bitte wendet euch deshalb bitte an eure BDKJ-Landesstelle oder an den jeweiligen Landessportbund.
Oft hilft auch die Suchanfrage im Netz mit den Suchworten: Sonderurlaub Antrag Muster BDJK Land und dazu der Name eures Bundeslandes.

Schulbefreiung

Schulbefreiung ist Ländersache und unterschiedliche geregelt.
Der Antrag muss in aller Regel an die Schulleitung gestellt werden. 
 

Beispiel NRW

Beurlaubung vom Unterricht - § 43 Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz NRW

Schüler*innen können aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlaubt werden.

Die Entscheidung kann nur von dem*der Schulleiter*in getroffen werden.

Der Beurlaubungsantrag ist frühzeitig schriftlich über den*die Klassenlehrer*in an den*die Schulleiter*in zu stellen und ausführlich zu begründen.

Längerfristige Beurlaubungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Weitere Hinweise finden Sie in nebenstehendem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.05.2015.