Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – auch für Sportvereine

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für DJK-Vereine bedeutet

Ob Online-Buchung, Ticketverkauf oder Vereins-App: Ab dem 28. Juni 2025 muss vieles, was digital angeboten wird, barrierefrei sein. Was sich hinter dem sperrigen Begriff „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ verbirgt und warum es auch für Sportvereine relevant wird, erfährst du in diesem Beitrag.

 

Barrierefreiheit im Netz? Jetzt wird’s ernst.

Die gute Nachricht zuerst: Wer sich in der DJK für eine inklusive Sportlandschaft einsetzt, hat mit dem neuen Gesetz einen starken Rückenwind. Denn mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland den European Accessibility Act um – ein europaweiter Schritt hin zu mehr digitaler Teilhabe.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch Sportvereine, die über Websites, Apps oder Buchungsportale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher*innen anbieten.

 

Wer ist betroffen?

Nicht jeder Verein ist automatisch verpflichtet, die neuen Standards umzusetzen – aber viele könnten es sein, ohne es zu wissen. Ein paar Beispiele:

  • Du bietest Online-Buchungen für Trainingskurse an?
  • Du hast einen Vereins-Shop mit Fanartikeln?
  • Du vertreibst Tickets für Sportveranstaltungen online?
  • Du nutzt eine Vereins-App mit Bezahlfunktion?

Dann solltest du genau hinschauen – dein Verein fällt womöglich unter das BFSG.

Ausnahme: Vereine mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen (ehrenamtlich zählen nicht) und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von den Regelungen für Dienstleistungen befreit. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

 

Was heißt „barrierefrei“?

Barrierefrei bedeutet: Digitale Angebote sollen für alle Menschen nutzbar sein – ohne fremde Hilfe und ohne unnötige Hürden. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen.

Das Gesetz orientiert sich an den WCAG-Richtlinien. Klingt technisch – ist aber gar nicht so kompliziert. Diese Richtlinien sagen:
Digitale Angebote müssen ...

  • wahrnehmbar (z. B. durch Alternativtexte für Bilder),
  • bedienbar (z. B. per Tastatur steuerbar),
  • verständlich (z. B. durch klare Sprache) und
  • robust (z. B. auf verschiedenen Endgeräten nutzbar)

... sein.

 

Was droht bei Verstößen?

Keine Panik, aber: Wer die neuen Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Auch Abmahnungen und Klagen durch Betroffenenverbände sind möglich. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung des digitalen Angebots untersagt werden.

 

Was du jetzt tun solltest:

  • Prüfen, ob dein Verein betroffen ist.
    Ist eure Website mehr als eine digitale Visitenkarte? Wird dort etwas verkauft, gebucht oder bestellt?
  • Mit IT-Verantwortlichen sprechen.
    Informiere Webdesigner*innen oder Agenturen über das BFSG.
  • Website checken (lassen).
    Tools wie „WAVE“ oder „Google Lighthouse“ liefern erste Hinweise. Besser: Eine professionelle Barrierefreiheitsanalyse.
  • Barrierefreiheit planen und umsetzen.
    Inhalte überarbeiten, Kontraste prüfen, Tastatursteuerung testen – und immer: in einfacher Sprache denken!

 

Inklusion liegt in unserer DNA

Beim DJK-Sportverband ist Inklusion kein Zusatz, sondern Grundhaltung. Mit dem Leitgedanken „Sport um der Menschen willen“ verstehen wir Teilhabe als Menschenrecht – ob auf dem Spielfeld oder im digitalen Raum.

Projekte wie „kirche.kickt“, inklusive Sportgruppen oder das possibiliTeam zeigen, wie Inklusion gelebt wird. Jetzt ist der Moment, diesen Geist auch digital umzusetzen – mit barrierefreien Angeboten, die wirklich alle erreichen.

Ein ausführliches FAQ zum BFSG findest du hier!

 

Fazit: Mitmachen statt abwarten!

Das BFSG ist kein Bürokratiemonster – sondern eine Einladung, die digitale Vereinswelt für alle zugänglich zu machen. Wer sich jetzt informiert und vorbereitet, gestaltet aktiv mit. Für mehr Teilhabe. Mehr Fairness. Mehr Miteinander.