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Good Governance

DJK - GOOD GOVERNANCE

= GRUNDSÄTZE EINER GUTEN VERBANDSFÜHRUNG

Good Governance setzt eine den Verbandsaufgaben angemessene Satzung, deren Beachtung (z.B. fristgemäße Einladungen zu Mitgliederversammlungen) und eine ordnungsgemäße Verwaltung (z.B. Protokollierung von Sitzungen, ordentliche Aktenführung) voraus.

Good Governance beschreibt für den DJK-Sportverband den Anspruch, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten und beachtet bei seiner Arbeit die Grundsätze für eine gute Verbandsführung.

Grundlagen dieses Handelns sind

  • Satzung und Ordnungen  
  • Leitbild des DJK-Sportverbandes 
  • Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
  • DJK-Antidopingcode
  • Datenschutzverordnung
  • Schiedsgericht
  • Verleihung DJK-Ethikpreis des Sports
  • Verleihung DJK-Inklusionstaler
  • Verleihung DJK-Newcomer
  • Resolution zur Integration von Geflüchteten im und durch Sport

Auf diesen Grundlagen wollen wir unsere Good Governance-Arbeit nach den folgenden vier Prinzipien ausrichten:

Integrität – glaubwürdiges Handeln:

Das Verbandshandeln stimmt mit den eigenen (kommunizierten) Werten des Verbandes überein.

Was dazu beiträgt:

  • Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Standards (Regeltreue)
  • Von persönlichen Interessen und Vorteilen unabhängige

Entscheidungsfindung

  • Etablierung einer Kultur, die ethisches Verhalten und Fairness fördert und ermutigt
  • Gewährleistung von Chancengleichheit – Ablehnung jeglicher Diskriminierung

Transparenz – Nachvollziehbarkeit:

Das Verbandshandeln wird nachvollziehbar gemacht, wodurch das Vertrauen in den Verband und die handelnden Personen gestärkt wird.

Was dazu beiträgt:

  • Offenlegung der wesentlichen Verbandsgrundlagen, insbesondere Leitbild und Strategie
  • Entscheidungsprozesse offen und transparent gestalten (z.B. Vergabe von Fördergeldern zum Leistungssport durch einen Ausschuss)
  • Einfachen und rechtzeitigen Zugang zu allen relevanten Dokumenten gewährleisten (für Mitarbeiter/innen, Mitgliedsorganisationen, externe Anspruchsgruppen)

Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht - die handelnden Personen übernehmen Verantwortung, legen über ihr Handeln für den Verband Rechenschaft ab und stehen damit für sich ein.

Was dazu beiträgt:

  • Klare und transparente Zuordnung von Kompetenzen und Aufgaben
  • Effektives Controlling
  • Rechenschaftslegung durch Verantwortliche

Partizipation und Einbindung – der Verband lässt seine wichtigsten Anspruchsgruppen („Stakeholdern“) teilhaben mit dem Ziel, die Interessen und Anliegen der Betroffenen zu berücksichtigen und unterschiedliche Positionen in die Entscheidungen und Beschlüsse einzubeziehen.

Was dazu beiträgt:

  • Demokratische Strukturen und Willensbildungsprozesse
  • Klärung der internen und externen Anspruchsgruppen des Verbandes
  • Einbindung beteiligter Interessengruppen („Betroffener“) bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung

Der DJK-Sportverband verankert Good Governance in seiner Satzung und beruft zur Begleitung des Prozesses zwei Beauftragte, die die Verbandsführung überwachen und bei Vergehen gegebenenfalls aktiv werden, bzw. das Schiedsgericht einschalten.

Die Ahndung von Verstößen ist dem Präsidium vorbehalten, um eine klare

Trennung von Beratung einerseits sowie Sanktionen andererseits zu sichern.

Der DJK-Sportverband, als Dachverband der DJK-Diözesan- und Landesverbände wirbt für Transparenz in seinen Mitgliedsorganisationen und empfiehlt Ihnen, sich ebenfalls mit dem Thema Good Governance zu befassen und bietet seine Unterstützung an.

Die DJK-Diözesanverbände sollen die Regeln/Ordnung des DJK-Sportverbandes übernehmen und auf ihre Bedürfnisse anpassen.

Materialien:

DJK-Good Governance

DJK-Beschwerdemangagement

DJK-Risikoanalyse

DJK-Verhaltensrichtlinien

GG_für_DJK-Sportvereine

 

 

Good Governance

DJK - GOOD GOVERNANCE

= GRUNDSÄTZE EINER GUTEN VERBANDSFÜHRUNG

Good Governance setzt eine den Verbandsaufgaben angemessene Satzung, deren Beachtung (z.B. fristgemäße Einladungen zu Mitgliederversammlungen) und eine ordnungsgemäße Verwaltung (z.B. Protokollierung von Sitzungen, ordentliche Aktenführung) voraus.

Good Governance beschreibt für den DJK-Sportverband den Anspruch, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten und beachtet bei seiner Arbeit die Grundsätze für eine gute Verbandsführung.

Grundlagen dieses Handelns sind

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Auf diesen Grundlagen wollen wir unsere Good Governance-Arbeit nach den folgenden vier Prinzipien ausrichten:

Integrität – glaubwürdiges Handeln:

Das Verbandshandeln stimmt mit den eigenen (kommunizierten) Werten des Verbandes überein.

Was dazu beiträgt:

  • Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Standards (Regeltreue)
  • Von persönlichen Interessen und Vorteilen unabhängige

Entscheidungsfindung

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Transparenz – Nachvollziehbarkeit:

Das Verbandshandeln wird nachvollziehbar gemacht, wodurch das Vertrauen in den Verband und die handelnden Personen gestärkt wird.

Was dazu beiträgt:

  • Offenlegung der wesentlichen Verbandsgrundlagen, insbesondere Leitbild und Strategie
  • Entscheidungsprozesse offen und transparent gestalten (z.B. Vergabe von Fördergeldern zum Leistungssport durch einen Ausschuss)
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DJK-Sportverband e.V.
Zum Stadtbad 31
40764 Langenfeld/Rheinland

Telefon: 02173/33668-0
Telefax: 02173/33668-68
E-Mail: info@djk.de

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