Mitglieder des DJK Sportverbandes sind die DJK-Diözesan- und Landesverbände sowie die DJK-Vereine, die such unter Anerkennung seiner Satzung ihm angeschlossen haben sowie als außerordentliche Mitglieder Anschlussorganisationen.

Der DJK-Sportverband ist gegliedert in:

Mitglieder der DJK-Landesverbände sind die DJK Diözesanverbände, die ganz oder teilweise Gebiete des Landesverbandes umfassen.

Organe

Organe des DJK-Sportverbandes sind:

Der DJK Bundestag

Der DJK-Bundestag ist das oberste Organ des DJK Sportverbandes. Er findet alle zwei Jahre statt, berät und beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den DJK Sportverband.

Der Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das beschließende Organ des DJK Sportverbandes, das für alle Aufgaben zuständig ist, soweit sie nicht dem Bundestag vorbehalten sind.

Das Präsidium

Das Präsidium wird für 4 Jahre gewählt. Es besteht aus 11 stimmberechtigten und 5 beratenden Mitgliedern.

Bundesgerichtsbarkeit

Der DJK-Sportverband bildet als unabhängiges Sportverbandsgericht das Bundesschiedsgericht (1. Instanz) und das Bundesgericht (2. Instanz), deren jeweils 5 Mitglieder durch den DJK-Bundestag gewählt werden, angehören.

DJK Sportjugend

Der DJK-Sportverband erkennt die Eigenständigkeit seiner Sportjugend im Rahmen seiner Satzung an. Für sie ist grundsätzlich die "DJK-Jugendordnung" verbindlich, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die DJK-Sportjugend früht und verwaltet sich selbständig und entscheidet in eigene Zuständigkeit über die Verwaltung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Bundeskonferenzen

Es bestehen folgende Bundeskonferenzen:

Ausschüsse des DJK-Sportverbandes

Die Ausschüsse des DJK-Sportverbandes sind Beratungsgremien des Präsidiums. Sie erhalten Aufträge von diesem und leiten ihre Arbeitsergebnisse dem Präsidium zu.

Mitgliedschaft und Kooperation mit anderen Verbänden

Der DJK Sportverband ist Mitgliedsorganisation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Er stellt die Zusammenarbeit mit dem DOSB und dessen Mitgliedsverbänden durch die Mitverantwortung für die Ziele und Aufgaben des DOSB, dessen Einheit und Unabhängigkeit und Einordnung in die Gesellschaft sicher. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Sportverbänden hat zur Voraussetzung: die parteipolitische Neutralität, die religöse und weltanschauliche Toleranz, die Gleichberechtigung der DJK innerhalb des deutschen Sports.

In seiner inneren Verbandsorganisation und Aufgabenstellung ist der Verband selbständig und unabhängig.

Der DJK-Sportverband ist Mitgliedsverband des Internationalen Katholischen Sportverbandes (FICEP). Er trägt die allgemeinen und sportlichen Aufgaben der FICEP mit, pflegt die internationalen Begegnungen zwischen den Mitgliedsverbänden der FICEP und den DJK-Gemeinschaften, - die der Völkerverständigung und dem Frieden in der Welt dienen und die kulturelle Bildung fördern-, und gibt die entsprechenden Hilfen.

Gemeinsame Ziele und Aufgaben verbinden den DJK-Sportverband mit dem Sportverband im CVJM.